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Chemische Stoffe in brennenstuhl®-Produkten
Die Sicherheit unserer Produkte ist ein wichtiger Gesichtspunkt für uns. Im Rahmen der über die REACh- (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) Verordnung EG 1907/2006 geforderten Informationsflusses in der Lieferkette, fordern wir von unseren Zulieferern die Bereitstellung der chemischen Informationen und lassen darüber hinaus diese Angaben fortwährend durch unabhängige, akkreditierte Prüfinstitute über Chemieanalysen nachprüfen. Dadurch ist es uns gelungen gefährliche Stoffe wie PAK's (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und REACh-Chemikalien (auch SVHC's) weitestgehend aus unseren Produkten zu eliminieren.