(296) mit Überspannungsschutz
Erinnerung Rauchmelderplicht und Austauschpflicht von Rauchmeldern
03.09.2020
Erinnerung zur Rauchwarnmelderplicht und Austauschpflicht von Rauchmeldern in Berlin und Brandenburg
- In Berlin und Brandenburg endet die Übergangsfrist für Bestandsbauten am 31.12.2020. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern auszustatten
- Austauschpflicht – In einigen Bundesländern wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig Holstein und Hamburg gibt es die Rauchmelderpflicht nun schon seit rund 10 Jahren.
- In diesen Bundesländern ist es wichtig, die Rauchmelder nach 10 Jahren rechtzeitig auszutauschen.
- Der Aufkleber auf der Geräterückseite verrät Ihnen das Austauschdatum.