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Austauschpflicht von Rauchwarnmeldern in Berlin und Brandenburg

Erinnerung Rauchmelderplicht und Austauschpflicht von Rauchmeldern

Erinnerung zur Rauchwarnmelderplicht und Austauschpflicht von Rauchmeldern in Berlin und Brandenburg

  • In Berlin und Brandenburg endet die Übergangsfrist für Bestandsbauten am 31.12.2020. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern auszustatten
  • Austauschpflicht – In einigen Bundesländern wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig Holstein und Hamburg gibt es die Rauchmelderpflicht nun schon seit rund 10 Jahren.
  • In diesen Bundesländern ist es wichtig, die Rauchmelder nach 10 Jahren rechtzeitig auszutauschen.
  • Der Aufkleber auf der Geräterückseite verrät Ihnen das Austauschdatum.