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Rauchmelder müssen ab 2023 in Bayern ausgetauscht werden

Rauchmelder müssen ab 2023 in Bayern ausgetauscht werden

Seit 2013 müssen in Bayern bei Neu- und Umbauten Rauchmelder eingebaut werden, denn zum 01.01.2013 wurde in dem Bundesland die Rauchmelderpflicht eingeführt. Seit 2018 gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern auch für Bestandswohnungen.

Häufig wurden Rauchmelder mit 10 Jahres Batterie verwendet. Daher steht ab 2023 der Austausch tausender Rauchwarnmelder im Bundesland Bayern an.

  • Austauschpflicht – In Bayern gibt es die Rauchmelderpflicht nun schon seit rund 10 Jahren. Darum ist es wichtig, die Rauchmelder nach 10 Jahren rechtzeitig auszutauschen.
  • Tipp: Alte Rauchwarnmelder sind Elektroschrott und können auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.

Muss ich meinen Rauchmelder tauschen?

  • Rauchwarnmelder sind Lebensretter – Ihre Funktionstüchtigkeit ist deshalb unerlässlich.
  • Dabei wissen viele nicht, dass Rauchmelder aus Sicherheitsgründen alle 10 Jahre ausgetauscht werden müssen.
  • Der Aufkleber auf der Geräterückseite Ihres Brennenstuhl Rauchmelders verrät das Austauschdatum.
  • Rauchwarnmelder haben ein technisches Verfallsdatum und müssen daher ausgetauscht werden. Die Funktionen können beeinträchtigt sein.

brennenstuhl® Warnmelder zur Einhaltung der Austauschpflicht

Unser Tipp: Rauchmelder mit Magnethalterung anbringen