(252) ohne mit Überspannungsschutz
Erinnerung Rauchmelderplicht und Austauschpflicht von Rauchmeldern
03.09.2020
Erinnerung Rauchmelderplicht und Austauschpflicht von Rauchmeldern
- In Berlin und Brandenburg endet die Übergangsfrist für Bestandsbauten am 31.12.2020. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern auszustatten
- Austauschpflicht – In einigen Bundesländern wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig Holstein und Hamburg gibt es die Rauchmelderpflicht nun schon seit rund 10 Jahren. In diesen Bundesländern ist es wichtig, die Rauchmelder nach 10 Jahren rechtzeitig auszutauschen. Der Aufkleber auf der Geräterückseite verrät Ihnen das Austauschdatum.
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